Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat den heute erschienenen ersten Lagebericht der Bundesregierung zu Rassismus als 'überfälliges und dringend notwendiges Zeichen' gewürdigt. „Damit stellt die Regierung zum ersten Mal klar, dass die Bekämpfung von Rassismus oberste Priorität haben muss“, sagte Ataman am Mittwoch in Berlin.
'Der Bericht zeigt: Rassismus bleibt ein Problem in Deutschland. 22 Prozent der Bevölkerung haben selbst Rassismus erfahren und fast die Hälfte der Bevölkerung hat bereits rassistische Vorfälle beobachtet, wie aus dem Rassismusmonitor hervorgeht. Auch bei uns, bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, nehmen die Anfragen wegen rassistischer Diskriminierung seit Jahren zu.“
Ataman würdigte, dass der Lagebericht zum ersten Mal auch strukturellen Rassismus adressiere. Er mache deutlich, dass Rassismus nicht nur durch individuelles Handeln stattfinde. 'Es gibt noch immer Vorschriften und Handlungsroutinen, die zu Benachteiligung führen, ohne dass Einzelne eine böse Absicht hatten.“ Dazu zählen zum Beispiel auch Verwaltungspraktiken und -verfahren in Behörden, Schulen, in der Justiz oder etwa „racial profiling“ bei der Polizei. Dies führe immer wieder zu pauschalen Ungleichbehandlungen. Damit auch Migrant*innen und ihre Nachkommen, Schwarze Menschen und People of Color in Deutschland gleichberechtigt und diskriminierungsfrei leben können, müsse die Politik auch strukturellen Rassismus in den Blick nehmen.
„Was wir brauchen, ist ein Antidiskriminierungsrecht, das Menschen effektiv vor rassistischer Benachteiligung schützt. Dafür ist eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dringend notwendig und ich freue mich, dass sie als Handlungsempfehlung im Lagebericht steht.
Zudem brauchen wir ein Bundespartizipationsgesetz und eine ganzheitliche Diversity-Strategie für die Bundesverwaltung und Unternehmen mit Bundesbeteiligung, die ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehen sind und zu den zentralen Handlungsempfehlungen zählen.'
Der Bericht „Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen“ wurde am heutigen Mittwoch von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Antirassismusbeauftragten Reem Alabali-Radovan vorgestellt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.
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Berlin - Veröffentlicht von pressrelations