„Ungleicher Lohn ist per Gesetz Diskriminierung“ - Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ataman sieht zu wenig Fortschritte im Kampf gegen Entgeltungleichheit
Frauen verdienen in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund ein Fünftel (18 Prozent) weniger als Männer. Im Jahr 2022 bekamen Frauen mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (24,36 Euro). Deutschland liegt damit im europäischen Vergleich nach wie auf einem der letzten Plätze.
„Deutschland kann es sich nicht leisten, Frauen im 21. Jahrhundert immer noch schlechter zu bezahlen“, sagte Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, vor dem morgigen Equal Pay Day (7.3.) in Berlin. Trotz Fortschritten bei der Lohntransparenz in den vergangenen Jahren müsse die Politik weiter gegensteuern, sagte Ataman: „Jedes Unternehmen, das beim Lohn Unterschiede zwischen den Geschlechtern macht, handelt gesetzeswidrig. Ungleicher Lohn ist per Gesetz Diskriminierung.“ Obwohl wir ein Entgelttransparenzgesetz haben, ist es für viele Frauen nach wir vor schwierig, Entgeltungleichheit konkret nachzuweisen, kritisierte die Unabhängige Bundesbeauftragte. „Das Entgelttransparenzgesetz gilt nur in größeren Unternehmen - und es hat zu viele Schlupflöcher“, sagte Ataman. „Es leuchtet nicht ein, warum Frauen in einem kleinen Betrieb kein Recht darauf haben, Auskunft über eventuelle Lohnungleichheiten zu bekommen, in größeren aber schon.“
Bei der im Koalitionsvertrag angekündigten „Weiterentwicklung“ des Gesetzes sollte aus Sicht Atamans deshalb darauf geachtet werden, dass das Gesetz künftig in allen Unternehmen gilt. „Das muss verbessert werden. Wir dürfen Frauen damit nicht alleine lassen“, sagte Ataman. „Überfällig“ sei auch das im Koalitionsvertrag genannte Klagerecht für Verbände. „Ich verstehe die Widerstände gegen ein solches Klagerecht nicht. Ein Verbandsklagerecht wäre auch bei anderen Fällen von Diskriminierung sinnvoll und gehört ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Mehr Klagemöglichkeiten schaffen mehr Rechtssicherheit für Betroffene - und sanktionieren diejenigen Arbeitgeber*innen, die sich nicht an die Gesetze halten“, sagte Ataman.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.
Berlin - Veröffentlicht von pressrelations